Aufforderung der Gesundheitsämter an Ungeimpfte zur Beratung
Bis zum 15.03.2022 mussten die Betreiber von Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegerufe alle Mitarbeiter ans Gesundheitsamt melden, die im Betrieb keinen Impf- oder Genesenen- Nachweis oder den Nachweis der Impfunfähigkeit erbracht hatten. Inzwischen erhalten die ersten der gemeldeten Mitarbeiter vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt Aufforderungen, innerhalb einer bestimmten Frist einen Beratungstermin wahrzunehmen. Teilweise kann die Beratung […]