Bis zum 15.03.2022 mussten die Betreiber von Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegerufe alle Mitarbeiter ans Gesundheitsamt melden, die im Betrieb keinen Impf- oder Genesenen- Nachweis oder den Nachweis der Impfunfähigkeit erbracht hatten.
Inzwischen erhalten die ersten der gemeldeten Mitarbeiter vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt Aufforderungen, innerhalb einer bestimmten Frist einen Beratungstermin wahrzunehmen. Teilweise kann die Beratung auch durch den Hausarzt vorgenommen werden. Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mit möglichen Konsequenzen gedroht, wenn die Beratung nicht in Anspruch genommen und / oder weiter kein Impfnachweis vorgelegt wird. Große Verunsicherung entsteht dabei durch den vermittelten Eindruck, jede/r Ungeimpfte müsse mit einem Bußgeld (einmalig / mehrfach?) in Höhe von bis zu 2.500 € rechnen. Viele Mitarbeiter in Pflegberufen haben bereits selbst ihren Job gekündigt, um solchen Sanktionen zu entgehen. Davon wird dringend abgeraten.
Melden Sie sich bei mir, wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben. Gerne informiere ich Sie über Ihre Rechte und die Möglichkeiten im Umgang mit solchen Schreiben.